[IITR – 25.10.20] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Lockdown Europa >>> Belgische Datenschützer prüfen Cookie-Framework >>> Asylbewerber-Liste >>> Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO erfasst nicht E-Mails >>> BGH: KUG gilt auch nach DSGVO >>> Tesla dürften in EU nicht zugelassen werden >>> Bundesdatenschutzbeauftragter: Massive Eingriffe >>> Datenschutzbewertung von Quantencomputern).
Montag, 19. Oktober 2020
Lockdown Europa. Als der Europäische Gerichtshof den amerikanischen Datenschutz für nicht ausreichend erklärte und europäische Lösungen forderte, katapultierte er uns damit ins Aus. Denn europäische Lösungen gibt es nicht. Waldemar Grudzien, Berliner Zeitung.de…
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Dienstag, 20. Oktober 2020
Belgische Datenschützer prüfen Cookie-Framework. Lassen sich die Cookie-Regeln der Werbebranche mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbaren? Die belgische Aufsichtsbehörde meldet Zweifel an. Torsten Kleinz, heise.de…
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Mittwoch, 21. Oktober 2020
Datenschutz-Streit. Asylbewerber-Liste: Palmer bittet Seehofer um Hilfe. Tübinger OB fordert erleichterte Kooperation von Polizei und Sozialarbeit. Roland Müller, Schwäbisches Tagblatt…
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Mittwoch, 21. Oktober 2020
LAG Hannover: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO erfasst nicht E-Mails. Dr. Bahr…
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Der BGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die §§ 22 und 23 KUG auch nach Inkrafttreten der DSGVO weiterhin gelten. Prof. Dr. Thomas Hoeren, Uni Münster…, Volltext…
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Donnerstag, 22. Oktober 2020
Das Netzwerk Datenschutzexpertise kommt zum Schluss, dass Autos von Tesla wegen vieler Datenschutzverstöße in der EU nicht zugelassen werden dürften. Stefan Krempl, heise.de…
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Freitag, 23. Oktober 2020
„Massive Eingriffe“. Durch ein neues Gesetz sollen die Geheimdienste zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten erhalten. Ulrich Kelber schlägt Alarm: Die Pläne könnten „das für eine Demokratie erträgliche Maß“ übersteigen, warnt der Bundesdatenschutzbeauftragte. n-tv.de…
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Samstag, 24. Oktober 2020
Datenschutzbewertung von Quantencomputern. Häufig wird behauptet, der Datenschutz behindere die Nutzung neuer Technologien. Dabei verlangt die Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich den Stand der Technik bei Schutzmaßnahmen. Entsprechend haben sich Aufsichtsbehörden für den Datenschutz auch bereits mit dem Thema Quanten-Computer befasst. Dipl.-Phys. Oliver Schonschek / Peter Schmitz, security-insider.de…
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