Dr. Sebastian Kraska

80331, München
10.08.2015

Die Datenwoche im Datenschutz (KW32 2015)

[IITR – 10.8.15] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Reding kritisiert Position der Mitgliedsstaaten >>> Brüsseler Einigung Problem für Bürger >>> Do Not Track: neuer Datenschutz-Standard >>> Ladestand von Laptops und Smartphones als Sicherheitsleck >>> Datenschutz bei Auskunftsersuchen des Finanzamtes >>> Datenschutz auch für Räuber >>> Kfz-Versicherung: Daten eines Unfallgeschädigten >>> Krankenkassen mach sich Gesundheits-Apps zunutze).

Sonntag, 2 August 2015

Viviane Reding. Die ehemalige Justizkommissarin Viviane Reding kritisiert in einem Gastbeitrag für das Portal Euractiv die Position der Mitgliedsstaaten zu ihrem früheren Hauptprojekt – der EU-Datenschutzreform. Benjamin Bergemann, netzpolitik.org…

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Die Brüsseler Einigung auf eine Verordnung für einen einheitlichen Telekommunikationsmarkt macht deutlich, wo die neue EU-Kommission in der Netzpolitik ihre Prioritäten legt. Für die Bürger sind die ein Problem, analysiert Christiane Schulzki-Haddouti, heise.de…

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Dienstag, 4. August 2015

Do Not Track: Neuer Datenschutz-Standard im Web. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat in Zusammenarbeit mit einer Koalition aus großen Internetunternehmen unter dem Namen „Do Not Track“ (DNT) einen deutlich höheren Sicherheitsstandard für das Surfen im Internet angekündigt. Verbunden mit einer Privacy-Software sollen User auf diese Weise besser vor heimlicher Datenaufzeichnung und Tracking geschützt werden. Computerwelt.at…

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Mittwoch, 5. August 2015

Der Ladestand Ihres Laptops und Smartphones gibt viel mehr preis, als Sie denken. Dass Websites sich automatisch in ihrem Energiebedarf an den Akkustand des Geräts anpassen, das sie ansurft, ist eigentlich eine gute Idee. Doch die Daten stellen ein großes Sicherheitsleck dar, von dem die wenigsten Nutzer wissen. Focus.de… und die zugrundeliegende Doku…

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Donnerstag, 6. August 2015

Datenschutz bei Auskunftsersuchen des Finanzamtes. Inhalt des Artikels: „1. Auskünfte über Lieferanten – Vorsicht“, „2. Datenschutzrechtliche Relevanz“, „3. Gesetzliche Ermächtigung zur Preisgabe personenbezogener Daten“, „4. Ermächtigungen“ und „5. Übermittlung von Beschäftigtendaten“. Bei Auskunftserteilung ist im Hinblick auf die Preisgabe personenbezogener Daten Vorsicht geboten, da der Betroffene (z.B. der Lieferant) bei unzulässiger Offenbarung solcher Daten in seinem Recht verletzt sein kann, weshalb zivilrechtliche (Schadensersatz-)Ansprüche bzw. auch bußgeldrechtliche oder gar strafrechtliche Folgen drohen können, sagt Hans Georg Hofmann… Renate Oettinger in channelpartner.de…

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Freitag, 7. August 2015

Datenschutz auch für Räuber: Video des Juwelier-Überfalls darf (noch) nicht an die Öffentlichkeit. idowa.de…

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Samstag, 8. August 2015

Kfz-Versicherung darf keine persönlichen Daten weitergeben. Die Kfz-Versicherung darf persönliche Daten eines Unfallgeschädigten nicht an Prüforganisationen weitergeben. Fehlt eine Vereinbarung über die Weitergabe der Daten, liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor. Saarbrücker Zeitung.de…

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Sonntag, 9. August 2015

Gesundheits-Apps liegen im Trend. Das machen sich auch die Krankenkassen zunutze. Immer mehr Krankenversicherungen bieten Apps an, die Daten wie Herzfrequenz, Trainingszustand oder gar die komplette Krankengeschichte erheben können. Daten- und Verbraucherschützer sind skeptisch. Auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri. Er warnt vor einem leichtfertigen Umgang mit Gesundheitsdaten. Nadine Bader, Bayerischer Rundfunk.de…

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