[IITR - 29.6.14] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht verbindlich >>> Browser-Addons Privacy Icons >>> Überprüfung von Kanzleien in Bayern >>> Bund wechselt Netzbetreiber >>> Herausgabe Klardaten eines anonymen Forumnutzers >>> Gemeinsame US-EU-Internet-Regeln >>> Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete).
Montag, 23. Juni 2014
Das Bundesinnenministerium will eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorerst nicht verbindlich vorschreiben. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) verwies am Montag in Berlin darauf, dass 95 Prozent der Bürger vertrauliche E-Mails und geheime Dokumente nicht verschlüsselten. “Hier muss sich etwas ändern! Aber das können und wollen wir nicht staatlich verordnen”, sagte de Maizière. Bericht bei Golem.de…
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Dienstag, 24. Juni 2014
Dank des neuen Browser-Addons Privacy Icons müssen Anwender nicht mehr seitenlange Datenschutzerklärungen von Website-Betreibern mehr lesen. Neun Icons signalisieren, wie es um ihre Privatsphäre steht, berichtet pcwelt.de…
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Mittwoch, 25. Juni 2014
Kanzleien aus Bayern sollten sich über die Grundzüge des Datenschutzrechtes informieren – denn laut Mitteilung könnte die Einhaltung dieser Vorschriften bald anlasslos überprüft werden. Rechtsanwaltskammer München…
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Donnerstag, 26. Juni 2014
Bund wechselt Netzbetreiber. Die Bundesregierung beabsichtigt, den bisher für Teilbereiche bestehenden Vertrag mit dem amerikanischen Provider Verizon zu beenden. Bundesministerium des Innern.de…
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Das Amtsgericht Darmstadt hat die Herausgabe der Klardaten eines anonymen Forumnutzers angeordnet. Weil dieser zwei Beamte beleidigt haben soll. Die Betreiber des Forums, die Tageszeitung Darmstädter Echo, hatte zuvor die Herausgabe der Klardaten unter Berufung auf das Presserecht verweigert. PCwelt.de…
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Freitag, 27. Juni 2014
Steinmeier ruft USA zu gemeinsamen Internet-Regeln auf. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier hat die USA aufgefordert, gemeinsam mit Deutschland internationale Regeln für den Datenschutz im Internet zu schaffen. Reuters.de…
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Samstag, 28. Juni 2014
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg [hat] die Verfassungsbeschwerden zweier Polizeibeamter als unzulässig verworfen, mit denen sich die Beamten gegen die seit dem 1. Januar 2013 geltende gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete gewandt hatten. Die Beamten hatten sich darauf berufen, dass die Verordnung insbesondere gegen das Grundrecht auf Datenschutz verstoße. Das Verfassungsgericht hat diesen Vorstoß zurückgewiesen. Fanzeit.de…
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