[IITR – 3.6.18] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Warum die DSGVO nur ein Anfang sein kann >>> Datenschutz bringt Betriebe und Vereine ins Straucheln >>> Abmahn-Maschinerie ist angelaufen >>> Die informationelle Selbstbestimmung ist ein Mythos >>> Ausländische Regierungen dürfen weiter Daten sammeln).
Dienstag, 29. Mai 2018
Warum die DSGVO nur ein Anfang sein kann. Die EU hat mit der Datenschutzgrundverordnung einen Meilenstein gesetzt. Gleichzeitig darf Datenschutz kein Privileg der wohlsituierten Industrieländer sein, schreibt Gastautor Kai-Moritz Keller vom Weltwirtschaftsforum in welt.de…
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Mittwoch, 30. Mai 2018
Datenschutz bringt Betriebe und Vereine ins Straucheln. Ob Unternehmen, Arzt oder Verein – Geschäftsführer und Vorstände müssen sich seit vergangenem Freitag noch mehr als vorher um den Datenschutz kümmern. Hartmut Siefken, Wilhelmshavener Zeitung.de…
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DSGVO: Die Abmahn-Maschinerie ist angelaufen. Die ersten Rechtsanwaltskanzleien berichten von Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dabei geht es um Beanstandungen von Unternehmen zu Websites von Mitbewerbern. heise.de…
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Freitag, 1. Juni 2018
Die informationelle Selbstbestimmung ist ein Mythos. Mit einem Klick bestätigen wir die AGB und die Datenschutzhinweise. Gelesen und verstanden haben wir sie aber nicht. Die oft zitierte und beschworene informationelle Selbstbestimmung ist daher ein Mythos, meint Kulturwissenschaftler Michael Seemann. Deutschlandfunkkultur.de…
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Samstag, 2. Juni 2018
DSGVO: Ausländische Regierungen dürfen weiter Daten sammeln. Nach Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dürfen US-amerikanische Behörden weiterhin Daten von EU-Bürgern sammeln. Der DSGVO gilt nicht für Geheimdienste. Deutsche Wirtschafts Nachrichten.de…
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