Dr. Sebastian Kraska

80331, München
26.05.2013

Die Datenwoche im Datenschutz (KW21 2013)

Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Europol, Smart-TV, Reise-App, Xbox, EU-Ministerrat, Patientendaten, Handy-Nutzer).

Pfingstsonntag, 19. Mai 2013

„Selbst nach Ausweitung existierender EU-Polizeidatenbanken ist der Datenhunger von Strafverfolgern nicht gestillt. Die Polizeiagentur EUROPOL schlägt vor, eine übergreifende Suche in mehreren Informationssysteme zu ermöglichen. Es handelt sich dabei um ein datenschutzrechtlich extrem bedenkliches Vorhaben“, so Andrej Hunko…

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Dienstag, 21. Mai 2013

An der TU Darmstadt haben Informatiker in einem spannenden Paper dargelegt, dass in den aktuellen Implementierung von “Smart-TVs” Lücken im Datenschutz lauern. Smart-TVs werden die Kombination von klassischen Fernsehen und Internet genannt, nachzulesen bei reticon.de…

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Mit Reise-Apps verpassen Urlauber keine Sehens­würdig­keit. Doch Vorsicht, viele haben Schwächen beim Daten­schutz, sagt test.de…

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Mittwoch, 22. Mai 2013

Die neue Xbox One von Microsoft wird eine leistungsfähige Spielkonsole – vor allem aber ein mächtiges Instrument zur Marktforschung. Die Konsolenkamera Kinect ist bei jedem Gerät dabei, und sie blickt direkt ins Wohnzimmer: Wer sieht gerade fern, und was? Das birgt völlig neue Datenschutzprobleme, berichtet Spiegel.de…

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Donnerstag, 23. Mai 2013

EU-Ministerrat zerpflückt Datenschutzpaket. Der Parlamentsentwurf wurde im Gremium der Innen- und Justizminister in entscheidenden Punkten abgeschwächt. Verpflichtungen wurden zu Optionen degradiert. Bericht bei fm4.orf.at…

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Freitag, 24. Mai 2013

Wie Patientendaten künftig für den medizinischen Fortschritt ausgewertet werden sollen und welche Rolle dabei dem Datenschutz zukommt, war das Thema einer kontrovers geführten Experten-Diskussion beim eHealth Summit Austria in Wien. Mehr bei Futurezone.at…

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Samstag, 25. Mai 2013

Handy-Nutzer “haben keine legitime Aussicht auf Schutz der Privatsphäre“. Nach dem Urteil eines amerikanischen Richters hat jemand, dessen Handy eingeschaltet ist, keine legitime Aussicht darauf, dass die Daten über seinen Aufenthaltsort gemäß dem Vierten Verfassungszusatz geschützt sind. In der Praxis bedeutet das, dass die Strafverfolgungsbehörden Personen ohne richterliche Anordnung orten können. Aufbereitet durch kopp-verlag.de… (Anmerkung zur Situation in Deutschland…)


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