[IITR – 7.5.17] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Dark Data: dunkle Seite der Business Analytics >>> Datenschutz für das Gehirn >>> Grundrecht von Personen auf informationelle Selbstbestimmung >>> Algorithmische Entscheidungen in der Praxis >>> Bewerbungsgespräche via Skype).
Montag, 1. Mai 2017
Mehr Daten als Sandkörner: Warum Dark Data die dunkle Seite der Business Analytics ist. „Dark Data“ – das klingt unheimlich, wenn nicht fast schon gefährlich. Und in der Tat, die „dunklen Daten“, also der verborgene Teil der anfallenden Datenmassen, birgt durchaus Risiken für Unternehmen. Dabei besteht die größte Gefahr darin, dass Datenmassen unkontrolliert bleiben. Was steckt also hinter diesen dunklen Daten? absatzwirtschaft.de…
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Ethiker fordern jetzt den Datenschutz für das Gehirn. Die Neurotechnologie ist schon längst so weit. Immer raffiniertere Computerprogramme können tatsächlich „lesen“ und speichern, was im menschlichen Gehirn vor sich geht. Die Gefahr der Manipulation und des Daten-Missbrauchs ist riesig. welt.de…
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Mittwoch, 3. Mai 2017
Was ist Datenschutz? Datenschutz, also der Schutz personenbezogener Daten, sichert das Grundrecht von Personen auf informationelle Selbstbestimmung. Menschen haben dadurch selbst die Freiheit zu bestimmen, wie mit ihren Daten umgegangen wird. Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre sollen gewahrt bleiben. Peter Schmitz, www.security-insider.de…
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Donnerstag, 4. Mai 2017
Wenn Maschinen Menschen bewerten: Algorithmische Entscheidungen in der Praxis. Für die Bertelsmann Stiftung hat Konrad Lischka einen umfassenden Überblick über Anwendungsfälle algorithmischer Entscheidungsfindungsverfahren verfasst. Das Arbeitspapier setzt sich mit insgesamt neun Einsatzfeldern auseinander, von gerichtlichen Rückfallprognosen über Bewerbervorauswahlen und Kreditvergaben bis zu Predictive Policing. Neben deskriptiven Elementen beleuchtet das Papier aus der Perspektive der Teilhabegerechtigkeit Chancen und Risiken. Ingo Dachwitz, netzpolitik.org…
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Freitag, 5. Mai 2017
Informationelle Selbstbestimmung. Sind Bewerbungsgespräche via Skype und mit Sprachanalysesoftware datenschutzkonform? Bei Bewerbungsverfahren kommt es immer öfter zu Vorstellungsgesprächen die via Skype und nicht mehr vor Ort durchgeführt werden. Man führt Videotelefonate oder bedient sich anderer Programme, die Videointerviews aufzeichnen und diese später z.B. per Sprachanalyse-Software auswerten. Datenschutzbeauftragte sehen Verstöße gegen das Datenschutzgesetz, treffen aber auf Gegenwind. www.haufe.de…
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