[IITR – 23.4.17] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Bundestagswahl per Online-Stimmabgabe? >>> Datenschutz-Probleme in intelligenten Verkehrssystemen >>> Daten 500 Jahre lang geschützt >>> AGB ungelesen akzeptieren >>> Datenschutzreform unvereinbar mit den europäischen Vorgaben >>> Meinungsfreiheit in Deutschland: weitreichendere Einschränkungen drohen).
Montag, 17. April 2017
Bundestagswahl per Online-Stimmabgabe? Im September 2017 findet die Bundestagswahl statt und Kaspersky Lab hat sich die Frage gestellt: Welche Einstellung haben die Deutschen gegenüber politischen Online-Wahlen und welche Gefahren drohen durch Manipulation? Lesen Sie hier die durchaus überraschenden Ergebnisse. Benjamin Kirchbeck, elektronikpraxis.de…
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Dienstag, 18. April 2017
Datenschutz-Probleme in intelligenten Verkehrssystemen. In naher Zukunft sollen Fahrzeuge untereinander und mit der Infrastruktur direkt kommunizieren, um Unfälle zu verhindern und den Verkehrsfluss zu verbessern. Der Datenschutz ist jedoch ein Problem. Sven Eisenkrämer, springerprofessional.de…
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Mittwoch, 19. April 2017
Arctic World Archive. Die Apokalypse kann kommen. Auf Spitzbergen wird bereits Saatgut archiviert. Nun sollen Daten hinzukommen: In einer alten Mine sollen sie rund 500 Jahre lang geschützt sein – gespeichert auf Film. Eike Kühl, zeit.de…
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Donnerstag, 20. April 2017
Was passieren kann, wenn Sie AGB ungelesen akzeptieren. Verträge haben ihre Tücken. Auch jene, die man online abschließt, sollte man eingehend prüfen. trend.at…
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Freitag, 21. April 2017
Datenschutzreform: EU-Kommission droht Deutschland mit Vertragsverletzungsverfahren. Die Brüsseler Regierungsinstitution hält einige Punkte in dem hiesigen Gesetzentwurf, mit dem die EU-Datenschutzverordnung umgesetzt werden soll, für unvereinbar mit den europäischen Vorgaben. Man beobachte das Verfahren ganz genau. Stefan Krempl, heise.de…
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Sonntag, 23. April 2017
NetzDG und #DSGVO – droht der Meinungsfreiheit in Deutschland ein “perfekter Sturm”? Bei allem Protest gegen das “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” (#NetzDG), das “nur” die Verbreitung bisher schon rechtswidriger Äußerungen auf Facebook & Co. erschweren will, droht unterzugehen, dass der Meinungs- und Informationsfreiheit durch eine andere Vorschrift noch weitreichendere Einschränkungen drohen: Wegen der im Mai 2018 europaweit in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung (#DSGVO) kann allein durch gesetzgeberisches Unterlassen die Meinungsfreiheit des Art. 5 GG in Deutschland unmittelbar beschädigt werden. NetzDG und DSGVO könnten sich in ihrer Kombination zu einem “perfekten Sturm” mit Schaden für die Meinungsfreiheit aufschaukeln. Jan Mönikes, telemedicus.info…
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