[IITR – 17.2.19] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Löschen oder Anonymisieren? >>> Smart TVs belauschen Nutzer >>>DSGVO, EU-Urheberrecht und der Ruin der Digitalwirtschaft >>> Hohes Bußgeld wegen offenem Mail-Verteiler >>> Deutsche zweifeln an Kompetenz der Bundesregierung >>> Anonymisierung von Daten in Datenbanken >>> Kampf um den gläsernen Autofahrer).
Montag, 11. Februar 2019
Das Recht auf Löschung personenbezogener Daten bedeutet nicht, dass die Daten vernichtet werden müssen. Anonymisierung kann reichen. Daniel AJ Sokolov, www.heise.de…
***
Dienstag, 12. Februar 2019
Lauschangriff. Warum und wie Smart TVs ihre Nutzer belauschen. Moderne TV-Geräte protokollieren unter anderem die auf ihnen abgespielten Inhalte. Stephan Wiesend, www.cio.de…
***
Mittwoch, 13. Februar 2019
Kommentar: DSGVO, EU-Urheberrecht und der Ruin der Digitalwirtschaft. Warum nach dem neuen europäischen Datenschutz nun auch noch das „neue“ europäische Urheberrecht in die komplett falsche Richtung geht. Stefan Weber, heise.de…
***
Donnerstag, 14. Februar 2019
Hohes Bußgeld wegen offenem Mail-Verteiler. Wer seinen Mailverteiler nicht im BCC versteckt, kann auch als Privatperson gegen den Datenschutz verstoßen. Das bekam nun ein Behördentroll in Sachsen-Anhalt zu spüren. www.golem.de…
***
Freitag, 15. Februar 2019
Studie zur Digitalisierung. Deutsche zweifeln an Kompetenz der Bundesregierung. Mäßiger Wille, wenig Fähigkeiten: Geht es nach einer Studie des Vodafone Instituts, sehen nur knapp 40 % der Bürger hierzulande die Bundesregierung befähigt, die Digitalisierung voranzubringen. Auch in Sachen Datenschutz ist Luft nach oben. Lisa Marie Waschbusch, Maschinenmarkt.vogel.de…
***
Samstag, 16. Februar 2019
Anonymisierung von Daten in Datenbanken. Welche Tools bei der Anonymisierung helfen. Oliver Schonschek / Peter Schmitz, www.security-insider.de…
***
Sonntag, 17. Februar 2019
Der Kampf um den gläsernen Autofahrer. Mithilfe der App Bonus Drive der Allianz-Autoversicherung können Autofahrer über ihr Smartphone ständig abrufen, wie ihr Fahrstil beurteilt wird. Einige Autoversicherer bieten für einen vorbildlichen Fahrstil bereits verbilligte Tarife an. Voraussetzung ist jedoch, dass der Fahrer sein Fahrverhalten durch technische Systeme im Auto dauerhaft kontrollieren und protokollieren lässt. www.Saarbrücker-Zeitung.de…
Ausgesucht von:
Eckehard KraskaTelefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de
Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz
Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.