[IITR – 11.4.18] Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat sich in einem aktuellen amtlichen Hinweis zum Thema Zertifizierung nach der EU-Datenschutzgrundverordnung geäußert. Sie hebt dabei hervor, dass keine gültigen Zertifizierungen nach der EU-DSGVO vor dem 25. Mai 2018 möglich sind.
Dort heißt es:
Konformitätsbewertungsaussagen (Zertifikate), die eine Konformität mit den Anforderungen der EU-DSGVO bestätigen, [dürfen] vor dem 25. Mai 2018 weder wirksam ausgestellt noch erworben werden.
Und weiter:
Zertifikate, die eine Übereinstimmung (Konformität) mit den Anforderungen der EU-DSGVO bestätigen, [dürfen] nur auf Grundlage genehmigter Kriterien und von akkreditierten privaten Zertifizierungsstellen ausgestellt werden
Die DAkkS erläutert ferner im Detail, welche Voraussetzungen künftig erfüllt werden müssen, um nach der EU-DSGVO zu zertifizieren.
Weitere Informationen:
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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