Dr. Sebastian Kraska

80331, München
11.04.2018

Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS: Zertifizierung nach der EU-Datenschutzgrundverordnung

IITR Information[IITR – 11.4.18] Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat sich in einem aktuellen amtlichen Hinweis zum Thema Zertifizierung nach der EU-Datenschutzgrundverordnung geäußert. Sie hebt dabei hervor, dass keine gültigen Zertifizierungen nach der EU-DSGVO vor dem 25. Mai 2018 möglich sind.

Dort heißt es:

Konformitätsbewertungsaussagen (Zertifikate), die eine Konformität mit den Anforderungen der EU-DSGVO bestätigen, [dürfen] vor dem 25. Mai 2018 weder wirksam ausgestellt noch erworben werden.

Und weiter:

Zertifikate, die eine Übereinstimmung (Konformität) mit den Anforderungen der EU-DSGVO bestätigen, [dürfen] nur auf Grundlage genehmigter Kriterien und von akkreditierten privaten Zertifizierungsstellen ausgestellt werden

Die DAkkS erläutert ferner im Detail, welche Voraussetzungen künftig erfüllt werden müssen, um nach der EU-DSGVO zu zertifizieren.

Weitere Informationen:

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de

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