[IITR – 2.12.19] Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben anlässlich der im Jahr 2020 anstehenden Evaluierung der DSGVO auf europäischer Ebene einen Erfahrungsbericht zur Anwendung der DSGVO veröffentlicht.
Im begleitenden Presse-Statement heißt es dazu:
„Die DSK möchte damit die Erfahrungen der in ihr vertretenen deutschen Aufsichtsbehörden aus der praktischen Anwendung seit Geltungsbeginn der DS-GVO in den Evaluierungsprozess nach Art. 97 DS-GVO einbringen und daran anknüpfend in einigen Punkten auch Vorschläge für Verbesserungen unterbreiten, um einen optimalen Vollzug der DS-GVO zu gewährleisten.“
Die Vorschläge sind in neun Schwerpunktthemen gegliedert und erfassen unter anderem folgende Themenbereiche:
- Alltagserleichterung & Praxistauglichkeit
- Datenpannenmeldungen
- Zweckbindung
- Data Protection by Design
- Befugnisse der Aufsichtsbehörden und Sanktionspraxis
- Zuständigkeitsbestimmungen, Zusammenarbeit und Kohärenz
- Direktwerbung
- Profiling
- Akkreditierung
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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