Dr. Sebastian Kraska

80331, München
15.05.2011

Datenschutz-Diskussion um Geo-Daten: besondere Art personenbezogener Daten?

Zurückgehend vor allem auf entsprechende Regulierungstendenzen in den USA und einigen in der Öffentlichkeit breiter diskutierten Datenschutzvorfällen entspannt sich nun auch auf europäischer Ebene eine zunehmende Befassung mit der Frage, ob personenbezogene Ortsdaten datenschutzrechtlich besonders geschützt werden sollten.

Kernfrage ist hierbei insbesondere, ob derartige personenbezogene Ortsdaten als so genannte “besondere Art personenbezogener Daten” (oder auch häufig als “besonders sensible Daten” bezeichnet) qualifiziert werden sollten.

Auf deutscher Ebene werden diese Daten in Umsetzung der entsprechenden europäischen Richtlinie bislang in § 3 Abs. 9 BDSG wie folgt definiert:

“Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.”

Eine Erweiterung dieses Kataloges auch um personenbezogene Ortsdaten hätte zur Folge, das Unternehmen stärker hinsichtlich des Umgangs mit diesen Daten reguliert werden würden.

Vertiefende Informationen zu dem Thema finden sich auf folgenden Webseiten:

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-5130 3920
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