Dr. Sebastian Kraska

80331, München
13.08.2018

Datenschutz-Bayern: Beschluss des Ministerrats in Kraft

IITR Information[IITR – 13.8.18] Der Bayerische Ministerrat hat einen aktuellen Beschluss gefasst, die Auslegung der DSGVO nach Möglichkeit bürgernah und mittelstandsfreundlich auszugestalten.

Der Beschluss adressiert unter anderem folgende Themenbereiche:

  • Keine Bestellung von Datenschutzbeauftragten in bayerischen Amateursportvereinen, Musikkapellen oder sonstigen auf ehrenamtlichem Engagement getragenen Vereinen.
  • Keine Bußgelder bei einem Erstverstoß im Dickicht der Datenschutzregeln.
  • Hinweise und Beratung haben Vorrang vor Sanktionen. Dies unterstreicht auch die aktuelle Initiative des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, die eine eigene Hotline für kleine Vereine zur Verfügung stellen.
  • Eindämmung der Praxis, Datenschutzverstöße rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren zu können.
  • Gespräche mit Betroffenen, um die Ziele der Datenschutz-Grundverordnung sachgerecht und mit Augenmaß verfolgen zu können.

Einen ähnlichen Ansatz hat bereits Österreich gewählt.

Weitere Informationen:

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
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E-Mail: email@iitr.de

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