[IITR – 13.8.18] Der Bayerische Ministerrat hat einen aktuellen Beschluss gefasst, die Auslegung der DSGVO nach Möglichkeit bürgernah und mittelstandsfreundlich auszugestalten.
Der Beschluss adressiert unter anderem folgende Themenbereiche:
- Keine Bestellung von Datenschutzbeauftragten in bayerischen Amateursportvereinen, Musikkapellen oder sonstigen auf ehrenamtlichem Engagement getragenen Vereinen.
- Keine Bußgelder bei einem Erstverstoß im Dickicht der Datenschutzregeln.
- Hinweise und Beratung haben Vorrang vor Sanktionen. Dies unterstreicht auch die aktuelle Initiative des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, die eine eigene Hotline für kleine Vereine zur Verfügung stellen.
- Eindämmung der Praxis, Datenschutzverstöße rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren zu können.
- Gespräche mit Betroffenen, um die Ziele der Datenschutz-Grundverordnung sachgerecht und mit Augenmaß verfolgen zu können.
Einen ähnlichen Ansatz hat bereits Österreich gewählt.
Weitere Informationen:
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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