[IITR - 03.08.13] Die Konferenz der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 24. Juli 2013 das so genannte “Safe-Harbor-Abkommen” kritisiert. Auf Basis dieses Abkommens können sich US-amerikanische Unternehmen zur Einhaltung bestimmter datenschutzrechtlicher Mindeststandards verpflichten und so ein aus europäischer Sicht angemessenes Datenschutzniveau schaffen. Dies erleichtert europäischen Unternehmen wiederum die Weitergabe personenbezogener Daten an diese Unternehmen.
In der Pressemitteilung heißt es:
“(…) Die Grundsätze in den Kommissionsentscheidungen [Anm.: bzgl. Safe-Harbor] sind mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzt, weil die NSA und andere ausländische Geheimdienste nach den gegenwärtigen Erkenntnissen umfassend und anlasslos ohne Einhaltung der Grundsätze der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung auf personenbezogene Daten zugreifen, die von Unternehmen in Deutschland an Stellen in den USA übermittelt werden. [...] Deshalb fordert die Konferenz die Bundesregierung auf, plausibel darzulegen, dass der unbeschränkte Zugriff ausländischer Nachrichtendienste auf die personenbezogenen Daten der Menschen in Deutschland effektiv im Sinne der genannten Grundsätze begrenzt wird. Bevor dies nicht sichergestellt ist, werden die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz keine neuen Genehmigungen für die Datenübermittlung in Drittstaaten (zum Beispiel auch zur Nutzung bestimmter Cloud-Dienste) erteilen und prüfen, ob solche Datenübermittlungen auf der Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens und der Standardvertragsklauseln auszusetzen sind. (…)”
Ausgewählte Reaktionen auf die Pressemitteilung:
- Keine Genehmigungen mehr zum USA-Datenexport nach dem Safe Harbor-Abkommen. Geht das überhaupt?
- Die Drohung mit der Aussetzung von Safe Harbor
- Deutsche Datenschützer: keine neuen Genehmigungen für Datenübermittlungen
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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