Dr. Sebastian Kraska

80331, München
30.10.2016

Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Erneute Prüfung von internationalen Datentransfers

IITR Information[IITR – 30.10.16] Verschiedene Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder planen aktuell eine erneute Überprüfung, auf welcher rechtlichen Basis deutsche Unternehmen Daten an außereuropäische Unternehmen übermitteln.

Vergleichbare Überprüfungen hatte es bereits Anfang und Mittes des Jahres im Licht des „Safe-Harbor“-Urteils des EuGH gegeben.

In dieser neuen Überprüfungs-Runde soll in der Breite geprüft werden, ob die Unternehmen im Nachgang zu dem „Safe-Harbor“-Urteil ihre Datentransfers auf alternative rechtliche Grundlagen (insb. EU-Standardvertragsklauseln oder eine „Privacy-Shield“-Zertifizierung des US-Unternehmens) umgestellt haben.

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