[IITR – 30.10.16] Verschiedene Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder planen aktuell eine erneute Überprüfung, auf welcher rechtlichen Basis deutsche Unternehmen Daten an außereuropäische Unternehmen übermitteln.
Vergleichbare Überprüfungen hatte es bereits Anfang und Mittes des Jahres im Licht des „Safe-Harbor“-Urteils des EuGH gegeben.
In dieser neuen Überprüfungs-Runde soll in der Breite geprüft werden, ob die Unternehmen im Nachgang zu dem „Safe-Harbor“-Urteil ihre Datentransfers auf alternative rechtliche Grundlagen (insb. EU-Standardvertragsklauseln oder eine „Privacy-Shield“-Zertifizierung des US-Unternehmens) umgestellt haben.
Weitere Informationen:
- Informationen zur Prüfung: „Internationaler Datenverkehr“ durch Datenschutzaufsichtsbehörden
- Fragebogen zur Prüfung des internationalen Datenverkehrs
- Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz
Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.