Dr. Sebastian Kraska

80331, München
01.10.2014

Datenschutz-Aufsicht Hamburg erlässt Anordnung gegen Google

[IITR - 1.10.14] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Hamburg) hat gegenüber der Google Inc. eine Verwaltungsanordnung zur Beseitigung von Verstößen gegen das Telemediengesetz und das Bundesdatenschutzgesetz erlassen.

Das Vorgehen dürfte aus juristischer Sicht insbesondere im Licht des aktuellen Urteils des EuGH (Urt. v. 13.5.2014, Az.: C – 131/12) zur Reichweite, Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit europäischer Datenschutzvorgaben von Interesse sein.

Ziel sei, dass die nach Auffassung der Datenschutz-Aufsichtsbehörde unzulässige bisherige Praxis der Erstellung von Nutzerprofilen künftig unterbleibe. Diese greife weit über das zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein. Google solle verpflichtet werden, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass deren Nutzer künftig selbst über die Verwendung der eigenen Daten zur Profilerstellung entscheiden können.

In der begleitenden Pressemitteilung wird Professor Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, wie folgt zitiert: „(…) Das Unternehmen muss die Daten von Millionen von Nutzern so behandeln, dass deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung künftig bei der Nutzung der unterschiedlichen Dienste des Unternehmens hinreichend gewahrt wird.“

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