Dr. Sebastian Kraska

80331, München
28.03.2013

Datenschutz-Aufsicht Berlin: Verhalten bei Prüfung durch Aufsichtsbehörde

Der Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herr Dr. Alexander Dix, hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012 vorgelegt. Die 220 Seiten starke Veröffentlichung beinhaltet unter anderem den Schwerpunkt, wie sich Unternehmen auf Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde vorbereiten können und welche Schwerpunkte bei Prüfungen typischerweise gesetzt werden.

Als typische Fehlerquellen werden unter dem Motto “Wenn die Aufsichtsbehörde klingelt – vermeidbare Fehler von Unternehmen bei Prüfungen“ (S. 42 ff.) dabei insbesondere folgende Punkte aufgelistet:

  • Fehlendes oder mangelhaftes Verfahrensverzeichnis
  • Fehlende oder mangelhafte Verträge über die Auftragsdatenverarbeitung
  • Fehlende Unabhängigkeit oder Fachkunde der oder des Datenschutzbeauftragten
  • Fehlendes Lösch- und Sperrkonzept
  • Missachtung der Auskunftsrechte von Betroffenen
  • Fehlende oder mangelhafte Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Die Veröffentlichung beinhaltet genauere Ausführungen und Abhilfemöglichkeiten zu den genannten Aspekten. Hier finden Sie die begleitende Pressemitteilung.

Neben umfangreichen Informationen zur Tätigkeit der Aufsichtsbehörde behandelt der Bericht in Schwerpunkten daneben die Bereiche “Funkzellenabfragen – von der Ausnahme zur Regel?”, “Zehn Vorschläge zur Verbesserung der EU-Datenschutz-Grundverordnung” (vertiefende Informationen zur EU-Datenschutzgrundverordnung, Zusammenfassung auf netzpolitik.org), “BYOD – „Bring your own device“: Arbeiten mit privaten Endgeräten” (vertiefende Informationen zum Thema BYOD) und “Wann dürfen Apothekenrechenzentren Verordnungsdaten weitergeben?”.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
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