[IITR – 2.8.15] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Datenschutz-Aufsichtsbehörden für Unternehmen in Bayern) hat ein Informationsblatt zum Thema „Datenverwendung für persönliche Werbung“ veröffentlicht.
In der begleitenden Pressemitteilung heißt es:
„Beschwerden von Verbrauchern über belästigende Werbung werden nicht wirklich weniger. Besonders die unerwünschte Telefon- und E-Mail-Werbung sowie die Nichtbeachtung von Werbewidersprüchen sind bei den Datenschutzaufsichtsbehörden ein Dauerthema. Das Bayerische Landesamt Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat in einem kurzen Papier für Unternehmen, Vereine und selbständige Gewerbetreibende, aber auch Bürgerinnen und Bürger, die wesentlichen Rahmenbedingungen für zulässige Werbung zusammengestellt.“
Das Informationsblatt ist in folgende Punkte gegliedert:
- Briefwerbung
- E-Mail- und SMS-Werbung (elektronische Werbung)
- Telefonanrufwerbung
- Faxwerbung
- Personalisierte Bannerwerbung im Internet
- Einholen von Einwilligungen für Werbung
- An wen können sich betroffene Personen wenden und wo gibt es weitere Informationen?
- Informationsblatt „Datenverwendung für persönliche Werbung“ herunterladen (PDF)
- Begleitende Pressemitteilung herunterladen (PDF)
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de
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