[IITR – 7.10.19] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Datenschutz-Aufsichtsbehörde für Unternehmen in Bayern) plant die Untersagung von Webseiten-Tracking und den begleitenden Erlass von Bußgeld-Bescheiden gegen eine Reihe von Unternehmen. Dies hat der Präsident der Behörde, Herr Thomas Kranig, auf der Datenschutz-Konferenz der IAPP Anfang September in München verlautbart.
Die Behörde hatte Anfang des Jahres zahlreiche Unternehmens-Webseiten hinsichtlich ihrer Datenschutzkonformität überprüft. Seit langem weist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde darauf hin, dass der Einsatz von Tracking-Technologie mit Daten-Nutzungsmöglichkeit für Dritte (wie Google Analytics, Google AdWords etc.) der vorherigen Zustimmung der Webseiten-Besucher bedürfe. Betroffen davon sind insbesondere Technologien wie Re-Targeting und das geräte-übergreifende Tracking von Webseiten-Besuchern.
Die Linie der Aufsichtsbehörden stützt im Ergebnis auch das jüngste Urteil des EuGH, welcher (sinngemäß) das Setzen von „technisch nicht notwendigen“ (sprich Tracking-Cookies) für einwilligungsbedürftig hält.
Weitere Informationen:
- Datenschutz-Aufsicht Bayern: Handlungsbedarf beim Webseiten-Tracking
- FAQ des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (mit Ausführungen zum Thema Tracking)
- Webinar-Aufnahme: Handlungsbedarf beim Webseiten-Tracking
- „Cookie-Urteil“ des EuGH, 01.10.2019, C-673/17
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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