[IITR – 30.1.16] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht kontrolliert derzeit den datenschutzkonformen Einsatz von Offline-Tracking Verfahren insbesondere mittels WLAN.
In dem Schreiben heißt es: „[Wir prüfen] zurzeit den Einsatz von Verfahren, die statistische Auswertungen auf Basis von Funksignalen von Betroffenen (Kunden, Beschäftigten, Passanten, …) durchführen, dem sogenannten Offline-Tracking. Dabei werden meist die Signale von Smartphones, konkret das WLAN-, Bluetooth und/oder GSM-Signal erhoben und verarbeitet um beispielsweise das Bewegungs- und Besuchsverhalten von Kunden auszuwerten.“
Derartige Kontrollen waren seitens der Datenschutz-Aufsichtsbehörde allgemein für das Jahr 2016 angekündigt worden.
Der Einsatz der Offline-Tracking Verfahren ist datenschutzrechtlich hinsichtlich seiner genauen Ausgestaltung und Zulässigkeit umstritten.
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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
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