[IITR – 26.8.20] Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg, Herr Dr. Stefan Brink, hat als erste Datenschutzaufsichtsbehörde in Europa eine konkrete Orientierungshilfe zur Auslegung des jüngst ergangenen Urteils des EuGH zum Thema Privacy Shield veröffentlicht.
Unsere Mandanten wurden per Rundbrief informiert, wie auf Basis dieser Orientierungshilfe das Urteil in die Praxis überführt werden könnte.
Der Europäische Datenschutz-Ausschuss (dies ist der Zusammenschluss aller europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden, der über die Auslegung der DSGVO entscheiden kann) wird voraussichtlich im November zur genauen Auslegung des EuGH-Urteils verbindlich befinden.
Weitere Informationen:
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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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