Dr. Sebastian Kraska

80331, München
01.11.2015

Datenschutz-Aufsicht: SSL-Verschlüsselung erforderlich

IITR Information[IITR – 1.11.15] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Datenschutz-Aufsichtsbehörden für Unternehmen in Bayern) fordert aktuell Unternehmen zum Einsatz von SSL-Verschlüsselung auf, wenn auf den Webseiten der Unternehmenen Kontaktformulare verwendet werden.

Auf das offensichtlich an mehrere Unternehmen gerichtete Schreiben der Aufsichtsbehörde macht aktuell die Webseite www.onlinehaendler-news.de aufmerksam.

Die bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde fordert gemäß § 9 BDSG bei der Übermittlung personenbezogener Daten den Einsatz dem Stand der Technik entsprechender Verschlüsselungstechnik.

Die bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde folgt damit der angekündigten Strategie, bevorzugt automatisiert Datenschutz-Prüfungen bei Unternehmen durchzuführen (in der Vergangenheit waren bereits Tests zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics und der Konfiguration von Mail-Servern durchgeführt worden).

Soweit Unternehmen auf ihrer Webseite Möglichkeiten zur Kommunikation über Formulare vorsehen, sind diese Webseiten mit SSL-Verschlüsselung zu versehen.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
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