[IITR - 09.12.13] Der Düsseldorfer Kreis (ein Beratungsgremium der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden für den Unternehmensbereich) hat vor einiger Zeit eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Werbung und Adresshandel“ unter Leitung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht eingerichtet und diese mit der Erarbeitung von Anwendungshinweisen zu den BDSG-Regelungen für den werblichen Umgang mit personenbezogenen Daten beauftragt. Nun sind die aktualisierten Anwendungshinweise veröffentlicht worden.
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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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