Moderne Kopiergeräte nutzen Festplatten zur Zwischenspeicherung der kopierten Unterlagen. Die Daten auf diesen Festplatten werden (in der Regel) werkseitig nicht automatisch gelöscht. Das heißt: auf den Festplatten der Kopiergeräte befinden sich die eingescannten Dateien der mit dem Gerät kopierten Unterlagen. Lesen Sie im Folgenden einen 3-Punkte-Maßnahmenkatalog, den Unternehmen zur Sicherung ihrer Daten beachten sollten.
- Seien Sie sich bewusst, dass bei der Rückgabe von Leasing-Kopier-Geräten (aber auch bei der Entsorgung von Eigen-Kopier-Geräten) derzeit sensible Unterlagen das Unternehmen verlassen.
- Die meisten Kopier-Geräte-Hersteller bieten inzwischen (gegen Aufpreis) unter dem Stichwort “Data-Security-Kit” einen Datenverschlüsselungsalgorithmus, der die auf der Festplatte verbliebenen Dateien sicher überschreibt.
- Kopier-Geräte von Herstellern, die Festplatten zur Zwischenspeicherung der eingescannten Dateien verwenden und keine sichere Datenlöschung sicherstellen können, sollten von ihrer Verwendung ausgeschlossen werden.
Fazit
Meine Empfehlung lautet, gerade bei Leasing-Kopier-Geräten entsprechende “Data-Security-Kits” nachzurüsten. Ebenfalls erforderlich ist eine datenschutzgerechte Entsorgung von Eigen-Kopier-Geräten, um einen Fremdzugriff auf Unternehmensunterlagen zu verhindern.
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-5130 3920
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de
Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz
Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.