Dr. Sebastian Kraska

80331, München
28.01.2012

Datenschutz: Überblick zum Entwurf der EU-Datenschutzverordnung

Am vergangenen Mittwoch (25. Januar 2012) hat die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Frau Viviane Reding, den offiziellen Entwurf der EU-Datenschutzverordnung vorgestellt. Eine erste Fassung des Entwurfs war bereits im Dezember im Internet inoffiziell vorab veröffentlicht worden.

Anders als die momentane Regelung über eine EU-Richtlinie zum Datenschutz und entsprechende nationale Gesetze würde eine EU-Datenschutzverordnung vergleichbar nationalem Recht sofort und unmittelbar (in allen EU-Mitgliedsstaaten) Geltung erhalten (zur genaueren Differenzierung zwischen Richtlinie und Verordnung hier).

Der Entwurf der EU-Datenschutzverordnung wird nun zur weiteren Verhandlung an das Europäische Parlament übergeben. Angesichts der Vielzahl der betroffenen Interessengruppen und den erwarteten wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen wird allgemein mit einer Verhandlungszeit von mindestens zwei Jahren gerechnet. In dem aktuellen Entwurf ist zudem die Anwendung der EU-Datenschutzverordnung erst nach zwei Jahren nach Inkrafttreten vorgesehen – so dass mit Änderungen für Unternehmen allgemein frühestens in vier Jahren gerechnet wird. Es bleibt abzuwarten, welche Regelungen letztlich Bestand haben werden.

Besondere Beachtung verdienen insbesondere die folgenden Reaktionen auf den Entwurf der EU-Datenschutzverordnung:

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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