Dr. Sebastian Kraska

80331, München
02.07.2012

Bring-Your-Own-Device: Datenschutz-Empfehlungen und technische Umsetzungsmöglichkeiten

Smartphone und Tablet sind für viele Nutzer kaum noch aus dem Alltag wegzudenken und bewähren sich als ständige Begleiter für Freizeit und Beruf. Damit neigen sich auch die Zeiten ihrem Ende, in denen nur privilegierte Mitarbeiter Zugriff auf das geschäftliche Kommunikationsgeschehen und Unternehmensdaten von unterwegs erhielten. Der Beitrag erläutert welche datenschutzrechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Unternehmen beachten sollten, wenn der Einsatz privater Smartphones im Unternehmen beabsichtigt wird (abgekürzt „Bring-Your-Own-Device“ oder „BYOD“).

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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