[IITR – 21.5.20] Laut Aussage des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Herrn Dr. Stefan Brink, beginnen gegen Ende dieses Monats Gespräche in Berlin, die Zuständigkeiten für die Aufsicht über die Unternehmen beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zusammenzuführen. Die Äußerung fiel im Rahmen eines Interviews bei den BvD-Verbandstagen.
Ideen in dieser Richtung wurden schon seit Jahren vereinzelt diskutiert. Im vergangenen Jahr äußerten sich Vertreter sowohl von SPD als auch der CDU offen zu Vorschlägen, hier eine einzelne Aufsichtsbehörde für die Unternehmensseite zu schaffen.
Der Bund wäre für diese Änderung nicht auf die Zustimmung der Länder angewiesen.
Herr Dr. Brink sagte wörtlich: „Wir haben die Pfeile schon gespitzt“. Er unterstrich die Bedeutung der Landesdatenschutz-Aufsichtsbehörden gerade für kleinere und mittlere Unternehmen. Eine zentrale Aufsicht könne nicht im gleichen Maße für Unternehmen dieser Größe ansprechbar sein.
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