[IITR – 29.6.15] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Datenschutz-Aufsichtsbehörden für Unternehmen in Bayern) hat ein lesenswerten Informationsblatt zum Thema Firmeninformation zum Datenschutz veröffentlicht.
Das Informationsblatt ist in folgende Punkte gegliedert:
- Warum Datenschutz/Persönlichkeitsschutz in der Privatwirtschaft?
- Welche gesetzlichen Datenschutzregelungen gelten für die Privatwirtschaft?
- Wer ist zuständig und verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes in Unternehmen?
- Was fordert das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von den Unternehmen?
- Verhältnis der Unternehmen zu den Datenschutzaufsichtsbehörden
- Die Datenschutzaufsichtsbehörden
- Welche Maßnahmen drohen bei Verstößen gegen Datenschutzrecht?
- Weitere Informationen zum Datenschutz
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de
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