[IITR – 29.1.18] Am 24. Januar 2018 fand in Berlin auf Einladung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums des Innern die zweite Veranstaltung zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung statt.
Die Reihe geht zurück auf Initiative von Bundeskanzlerin Angela Merkel und soll den Focus auf die Vorbereitung von kleinen und mittleren Unternehmen auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung richten.
Neben Vertretern der beiden Ministerien waren Repräsentanten der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, einzelner Landesaufsichtsbehörden, Datenschutz-Berufsverbände sowie rund 70 Verbandsvertreter anwesend.
In der Runde wurde deutlich, dass gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen in der Breite noch umfassender Anpassungsbedarf in Vorbereitung auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung bestünde. Es wurde dabei die Wichtigkeit betont, gerade in den Empfehlungen der Landesdatenschutz-Aufsichtsbehörden eine möglichst einheitliche Linie zu definieren, wie sich Unternehmen auf die neuen Regelungen vorbereiten sollten.
Referenten der Veranstaltung waren:
- Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung Bitkom e.V., Thema: „Auftragsverarbeitung – Was änder sich für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter?“
- Dr. Sebastian Kraska, Externer Datenschutzbeauftragter, IAPP Country Leader, Thema: Die zukünftige Rolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Dr. Thomas Riemann, Geschäftsführer „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“, Thema: Codes of Conduct – Chance für mehr Rechtssicherheit?
Weitere Informationen:
- Praxistipps zur Vorbereitung auf EU-Datenschutzgrundverordnung
- Datenschutz-Kit der IITR Datenschutz GmbH für kleine und mittlere Unternehmen
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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