[IITR – 30.7.18] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat detaillierte Informationen zur Durchführung einer sogenannten Datenschutz-Folgenabschätzung vorgestellt. Ferner haben sich die deutschen Aufsichtsbehörden auf eine erste Liste geeinigt, für welche Verarbeitungstätigkeiten künftig zwingend eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist.
Seitens der bayerischen Datenschutz-Aufsicht heißt es: „Eine wesentliche Neuerung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das Instrument der sog. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Die DSFA ist ein wichtiger Bestandteil des neu eingeführten Konzepts des „risikoorientierten Ansatzes“ im Datenschutz, der sich durch die DS-GVO wie ein roter Faden zieht. Eine DSFA soll gerade bei Verarbeitungen von personenbezogenen Daten, bei denen ein hohes Risiko für die von der Verarbeitung betroffenen Personen besteht, bewirken, dass gezielt Maßnahmen gefunden werden können, die dieses Risiko eindämmen.“
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