Dr. Sebastian Kraska

80331, München
16.12.2016

Artikel-29-Datenschutz: Datenübertragbarkeit, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde

IITR Information[IITR – 16.12.16] Die Artikel-29-Datenschutzgruppe (ein Beratungsgremium der Europäischen Kommission in Fragen des Datenschutzes) hat Leitlinien veröffentlicht, mit denen Details zur Auslegung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (gilt ab 25. Mai 2018) vorbereitend geklärt werden sollen. Aktuell werden die Themen Datenübertragbarkeit, Datenschutzbeauftragter und Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde behandelt.

Die Leitlinien selbst sind rechtlich nicht verbindlich, bilden in der Praxis aber de facto eine gute Orientierung für Unternehmen und Aufsichtsbehörden.

Vertiefende Dokumente

Weitere Informationen:

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de

Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz

Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.