[IITR - 24.10.13] Der europäische Innenausschuss LIBE hat am Montag Abend wie angekündigt das Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments zur geplanten Datenschutzgrundverordnung für den nicht-öffentlichen Bereich und zur begleitenden Richtlinie für den öffentlichen Bereich verabschiedet.
Im Grundsatz ist dieser weitere Schritt zu begrüßen: eine vereinheitlichende Neufassung des europäischen Datenschutzrechts und eine Angleichung bei der Durchsetzung dient sowohl dem Interesse der europäischen Bürger als auch der Wirtschaft.
Allerdings bringt das nun verabschiedete Verhandlungsmandat auch Regelungsvorschläge mit sich, die verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht standhalten.
Auch die Frage, welcher Behörde in Europa das Letztentscheidungsrecht in aufsichtsrechtlichen Fragen zukommt, ist umstritten. Die europäische Kommission ist der Ansicht, dass dies nach Maßgabe der europäischen Verträge nur die EU-Kommission selbst sein dürfte. Der Leiter der nordrheinwestfälischen Aufsichtsbehörde hatte bereits im Frühjahr angekündigt vor dem EuGH klagen zu wollen, sollte das Letztentscheidungsrecht bei der EU-Kommission liegen sollen.
Auch von verfassungsrechtlicher Seite wurden in Deutschland durch Herrn Professor Dr. Masing bereits Bedenken geäußert.
Fazit
Neben den unterschiedlichen Positionen zu Umfang und Durchsetzbarkeit datenschutzrechtlicher Positionen in Europa wird entscheidend sein, wie man sich zu internationalen Handelspartnern (insb. den USA aber auch China) positionieren möchte. Ein europäischer globaler Regelungs- und Durchsetzungsanspruch im Datenschutz dürfte spätestens bei den parallel dieses Jahr gestarteten Verhandlungen zur Schaffung einer amerikanisch-europäischen Freihandelszone auf der Agenda stehen.
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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