Nach der Entscheidung des BGH zu «Sommer unseres Lebens» (Az. I ZR 121/08) und zahlreichen weiteren untergerichtlichen Urteilen zur WLAN Haftung hat sich jetzt das LG Franfurt (18.08.2010 - 2-06 S 19/09) zur Haftung eines Hotels für Rechtsverletzungen von Gästen geäußert, die über das Hotel WLAN eingeloggt waren: http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_unternehmen_business_hotel_haftet_nicht_fuer_filesharing_vergehen_seiner_gaeste_im_wlan_story-39001020-41548634-1.htm
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass ein Hotel nicht haftet, wenn (i) das WLAN ausreichend gesichert ist und (ii) die Hotelgäste durch Hinweise zur rechtsgetreuen Nutzung des WLAN aufgefordert wurden.
Endlich eine sinnvolle Weiterentwicklung des BGH-Urteils, das praktisch umsetzbar ist und die Realität widerspiegelt.
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17.03.2011