Heute hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte eine Stellungnahme zu Google Analytics veröffentlicht: http://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/GoogleAnalytics_Hinweise_Webseitenbetreiber_in_Hamburg.pdf
Darin wird beschrieben, wie Google Analytics von Webseitenbetreibern datenschutzkonform abgeschlossen werden kann:
* Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit Google (http://www.google.de/intl/de/analytics/tos.pdf),
* Datenschutzrrechtliche Information der Nutzer mit Hinweis auf die Möglichkeit, Google Analytics zu deaktivieren (Deaktivierung über folgendes Tool: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de); das Muster für die datenschutzrechtliche Information ist in Ziffer 8.1. der Auftragsvereinbarung (Link oben) vorgeschlagen;
* Beauftragung von Google zur Kürzung der IP-Adressen (durch entsprechende Anpassung des Programm-Codes auf der Webseite des Webseitenbetreibers):
http://code.google.com/intl/de/apis/analytics/docs/gaJS/gaJSApi_gat.html#_gat._anonymizeIp , sowie
* Löschung von Altdaten, die bislang über Google Analytics gesammelt wurden (falls zutreffend).
Die Stellungnahme gilt primär für Webseitenbetreiber aus Hamburg. Es bleibt abzuwarten, ob die anderen Datenschutzbehörden der anderen Bundesländer der gleichen Meinung sind. Ich erwarte hier allerdings keine abweichenden Auffassungen der anderen Datenschutzbehörden.
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15.09.2011