Rechtsanwalt Dr. Andreas Splittgerber

Reed Smith LLP
80331, München
Experte
Experte
IT-Recht
Rechtsgebiete
IT-Recht Gewerblicher Rechtsschutz
09.09.2011

Facebook, ULD, Fanpages und so weiter

Die Stellungnahme des ULD (https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20110819-facebook.htm) zum Datenschutz bei Facebook hat weite Kreise gezogen. Die Stiftung Warentest hat sich hierzu geäußert und zusammengefasst, welche personenbezogenen Daten nach derzeitigem Kenntnisstand von Facebook gesammelt werden (http://www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/Soziale-Netzwerke-und-Datenschutz-Was-Facebook-alles-erfaehrt-4271957-4271979/). Heise hat schon eine neue 2-Klick-Lösung (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Code-fuer-2-Klick-Empfehlungsbutton-von-Heise-ist-erhaeltlich-1337833.html) entwickelt, bei der der Facebook-Button erst nach einem ersten Klick aktiv wird.
Eine Tatsache fällt aber meistens unter den Tisch: Das ULD spricht sich nicht nur gegen die Nutzung des Social Plugins aus, sondern auch gegen den Betrieb einer Fanpage, also einer Unternehmensseite auf Facebook. Begründet wird dies mit der Unzulässigkeit von Facebook Insights. Der Betreiber der Fanpage sei für die Datenverarbeitung in diesem Zusammenhang verantwortliche Stelle. Die Datenverarbeitung sei nach § 15 Abs. 3 TMG unzulässig. Unternehmen sollen also auch ihre Facebook-Seiten schließen.

Vom Grundsatz her stimmen die Erwägungen des ULD  mit der Stellungnahme des Düsseldorfer Kreises zu Datenschutzkonformen Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten (http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/Nov09Reichweitenmessung.pdf;jsessionid=0ED6308D0F5C0823E85C0B1F8738EC6D.1_cid134?__blob=publicationFile) überein. Ob sich diese Erwägungen des Düsseldorfer Kreises aber 1:1 auf den Betrieb von Fanpages umsetzen lassen ist offen. Meiner Ansicht nach besteht noch einiges an Klärungsbedarf, insbesondere welche personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden und ob der Betreiber der Fanpage tatsächlich verantwortliche Stelle für Datenverarbeitung im Rahmen von Facebook Insights ist.