Rechtsanwalt Dr. Andreas Splittgerber

Reed Smith LLP
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25.07.2013

Datentransfers in die USA unzulässig?

Die Datenschutzkonferenz hat gestern eine etwas undurchsichtige Entschließung gefasst (vgl. Pressemitteilung): Die Datenschutzkonferenz stellt fest, dass wegen PRISM und Übermittlungen an andere nationale Sicherheitsbehörden eine "hohe Wahrscheinlichkeit" besteht, dass bei Empfängern in den USA und anderen außereuropäischen Staaten die Grundsätze von Safe Harbor oder die Standardvertragsklauseln verletzt werden.

Im Klartext heißt das, dass die deutschen Datenschutzbehörden davon ausgehen, dass Datentransfers in die USA unzulässig sind, die derzeit auf Basis von Standardvertragsklauseln oder Safe Harbor Registrierung basieren. Gleiches gilt für Datenexporte in andere außereuropäische Staaten mit ähnlichen "übergesetzlich" agierenden Sicherheitsbehörden. Damit verletzen wahrscheinlich 90% aller deutschen international tätigen Unternehmen das BDSG. Was nun von den Unternehmen zu tun ist, wird von der Datenschutzkonferenz nicht vorgeschlagen. Datentransfers in die USA oder das EU-Auslang zu unterlassen ist die sicherste Methode, ist aber in den meisten Fällen nicht umsetzbar. Es liegt nun an den einzelnen Datenschutzbehörden der Länder, die Entschließung der Datenschutzkonferenz umzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu treffen. Wohl werden viele Behörden bis auf weiteres keine Verfahren gegen einzelne Unternehmen einleiten, wenn es nicht zu konkreten Vorfällen kommt. Andere Behörden, beispielsweise solche, die eine Genehmigung von Datentransfers auf Basis von Standardverträgen verlangen, könnten diese Genehmigungen nun versagen und gegen dennoch vorgenommene Transfers vorgehen. 

FAZIT: Unternehmen sollten die weiteren Entwicklungen genauestens verfolgen. Es ist damit zu rechnen, dass bis Ende des Jahres Änderungen der Safe Harbor Grundsätze beschlossen werden; vielleicht gibt es dann auch eine neue Version der EU-Standardverträge. Unternehmen sollten diese neuen Standards dann sofort umsetzen. Ob es vorher schon zu Bußgeldverfahren kommt, bleibt abzuwarten, ist mangels zur Verfügung stehender Alternativen für die Unternehmen aber eher unwahrscheinlich.