Mit Beginn des Jahres 2014 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Das Bundesumweltministerium hat die entsprechende Richtlinie novelliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist der Startschuss für die Kommunen gefallen: Sie können jetzt anfangen, die Anträge für das nächste Jahr vorzubereiten.
Mit der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" – kurz: Kommunalrichtlinie – fördert das Bundesumweltministerium sowohl die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten als auch die konkrete Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen. Für das Jahr 2014 sind insgesamt rund 90 Millionen Euro vorgesehen. Unter anderem wird die Förderung der LED-Innenbeleuchtung fortgesetzt. Auch in Zukunft werden also Sporthallen, Rathäuser und Gemeindezentren von dieser Förderung profitieren können.
Von den Kommunen stark nachgefragt wurde der im vergangenen Jahr neu hinzu gekommene Förderschwerpunkt "Klimafreundliche Mobilität". Er wird, mit kleinen Änderungen, auch im kommenden Jahr fortgesetzt. Ein wesentlicher Baustein für den kommunalen Klimaschutz sind die durch das Bundesumweltministerium geförderten kommunalen Klimaschutzmanagerinnen und -manager. Im Rahmen der novellierten Richtlinie können sie verstärkt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten in Anspruch nehmen.
Die Kommunalrichtlinie ist Teil der "Nationalen Klimaschutzinitiative" des Bundesumweltministeriums. In diesem Rahmen initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit dem Jahr 2008 zahlreiche Projekte, mit denen Energie effizienter genutzt und Emissionen gemindert werden können. Die Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkrete Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen.
Förderanträge können vom 1. Januar bis zum 30. April 2014 bei dem vom Bundesumweltministerium beauftragten Projektträger eingereicht werden. Ausführliche Informationen sind beim Projektträger Jülich und beim Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz verfügbar. Das Service- und Kompetenzzentrum bietet darüber hinaus eine ausführliche Beratung, auch zu weiteren Förderangeboten im Kommunalen Klimaschutz.
Eine aktuelle Publikation zur Kommunalrichtlinie 2014 kann unter http://www.bmu.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/das-klima-schuetzen-kommunen-foerdern/?tx_ttnews[backPid]=966 abgerufen werden.
Quelle: BMU-Newsletter 15/13; Pressemitteilung Nr. 152/13 vom 17.10.2013
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Fachhochschule Mainz und Partner der Anwaltskanzlei Rechtsanwälte SZK (Wiesbaden/Darmstadt). Weitere Informationen unter http://www.rechtsanwaelteszk.de