Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt

Rechtsanwälte SZK
65185, Wiesbaden
Rechtsgebiete
Verwaltungsrecht Umweltrecht Immobilien, Baurecht, Architektenrecht
23.01.2013

Weltweite Quecksilberkonvention beschlossen

In Genf ist die fünfte und letzte internationale Verhandlungsrunde für eine Quecksilberkonvention zu Ende gegangen. Hierzu trafen sich rund 900 Delegierte aus über 140 Staaten. Das Mandat für die Erarbeitung dieser Konvention erteilte der Verwaltungsrat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen im Februar 2009. Nach knapp vier Jahren ist es nach Auskunft des BMU gelungen, ein „anspruchsvolles, weltweit bindendes Instrument zur Reduzierung der Verwendung von anthropogenem Quecksilber und zur Minderung der gefährlichen Quecksilberemission zu beschließen“.

 

Das Schwermetall Quecksilber wird insbesondere über die Luft global in der Umwelt verbreitet. Es wird außerdem durch Einträge in Flüsse und Meere in die Nahrungskette eingeleitet. Besonders in Entwicklungsländern sind Menschen betroffen, z.B. durch den Verzehr von Fisch. Aber auch in Europa ist die Bevölkerung diesen Quecksilberemissionen ausgesetzt. Die mögliche Schädigung des Nerven-, Atmungs- und Verdauungssystems beim Menschen, besonders bei Kindern, schon durch kleinste Mengen des Schwermetalls, macht daher diese weltweite Konvention erforderlich.

 

Die ausgearbeitete Konvention enthält Elemente zur Minderung der Gefahren durch Quecksilberemissionen in den Bereichen des Handels und der Versorgung mit Quecksilber, der Quecksilberemissionen in Produkten, aus Industrieprozessen und -anlagen. Auch wird die Behandlung des Quecksilbers als Abfall und bei der Lagerung geregelt. Darüber hinaus enthält die Konvention Maßnahmen für den kleinformatigen Goldbergbau zum Schutz der Arbeiter. Anders als in anderen Chemikalienkonventionen, ist der Staatengemeinschaft eine Einigung über die Einrichtung eines Überprüfungsausschusses gelungen, der die Umsetzung und Einhaltung der Konvention überwachen soll. Er wird mit dem Inkrafttreten des Quecksilberübereinkommens arbeitsfähig sein.

 

Die Konvention bedeutet zwar keinen kompletten Quecksilber-Ausstieg in allen Bereichen, sie stellt aber nach Ansicht des BMU einen bedeutenden Schritt zur Minderung der Belastung von Umwelt und Gesundheit vor gefährlichen Quecksilberemissionen dar. Sie tritt in Kraft, nachdem 50 Staaten ratifiziert haben. Ab dem Zeitpunkt der Ratifizierung dürfen dann auch keine neuen Quecksilberminen mehr geöffnet werden. Die Konvention soll den Namen ´Minamata Konvention´ tragen und dazu im Oktober 2013 in Japan von möglichst vielen Ländern gezeichnet werden. Sie ruft den schweren Quecksilberunfall in den 50er Jahren in Japan in Erinnerung und soll dazu beitragen, dass sich ein solches Ereignis weltweit nicht wiederholen kann.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMU Nr. 009/13 vom 21.01.2013

 

Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Fachhochschule Mainz und Partner der Anwaltskanzlei Rechtsanwälte SZK (www.rechtsanwaelteszk.de). Weitere Informationen zu Dr. Stapelfeldt finden Sie unter www.rechtsanwaelteszk.de/anwaelte/dr-alfred-stapelfeldt