Rechtsanwalt Dr. Alexander Hartmann

Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB
10117, Berlin
Experte
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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Venture Capital und Startups
Rechtsgebiete
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Zivilrecht Bilanzrecht
10.08.2010

Nachteil der Normalfallmethode

Dass es manchmal zu Problemen kommen kann, wenn man die sog. Normalfallmethode von Fritjof Haft zu wörtlich nimmt, hat der BGH unlängst dem OLG Celle ins Stammbuch geschrieben:
Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) wird in entscheidungserheblicher Weise verletzt, wenn das Gericht seiner Entscheidung den "Normalfall" einer vergleichbaren Fallkonstellation (hier: Ausscheiden aus einer Freiberuflerpraxis) zugrunde legt, statt den vorgetragenen Inhalt des Gesellschaftsvertrages der Parteien zur Kenntnis zu nehmen, der - im Wege der gebotenen Auslegung zu berücksichtigende - Anhaltspunkte dafür bietet, dass die Parteien eine abweichende Form der Auseinandersetzung (hier: [...]) vereinbart haben.Es schadet also auch zukünftig nicht, sich als Richter die bei Gericht eingereichten Unterlagen etwas genauer anzusehen.