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09.09.2010
steuerfreie Zuschläge
Zuschläge für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bleiben auch dann steuerfrei, wenn sie in einen zur Glättung von Lohnschwankungen durchschnittlich gezahlten Stundenlohn einkalkuliert werden (BFH PM 77/2010).Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dan Fehlberg
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