Rechtsanwalt Dan Fehlberg

Rechtsanwälte Dr. Kühlwein, Fetzner, Pfannkuch, Braun und Koll. Chemnitz
9112, Chemnitz
19.08.2010

Steuer auf Abfindungszahlungen verfassungswidrig?

Am 07.07.2010 hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zu Steuer auf Abfindungen getroffen.

Zwar haben die Antragsteller Erfolg gehabt, jedoch unterliegen entgegen ersten Vermutungen Abfindungen weiterhin der Steuerlast.

Das Bundesverfassungsgericht hatte lediglich zu entscheiden, ob für Abfindungsvereinbarungen (aus 1996 und 1998) und –zahlungen (in 1999, jedoch vor Verkündung der Gesetzesänderung hinsichtlich der Versteuerungen von Abfindungen) die heute geltende Fünftel-Regelung Anwendung findet oder nicht.

Die Antragsteller hatten durch die Anwendung der Fünftel-Regelung gegenüber der vorhergehenden Steuerlast einen Steuermehrbetrag zu leisten von bis zu 62.000,- DM, was sie nicht einsahen und erfolgreich über viele Jahre und Instanzen einklagten.

Das Bundesverfassungsgericht gab Ihnen nun Recht und führte aus, dass die Fünftel-Regelung nicht uneingeschränkt auf Abfindungszahlungen vor 1999 Anwendung findet.

Aktuell bleibt es jedoch weiterhin bei der Steuerpflicht für AbfindungenFachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg Rechtsanwälte Dr. Kühlwein & Koll. Ulmenstrasse 42 09112 Chemnitz Tel: 0371-355900 Fax: 0371-3559020 Mail: buero@anwalt-in-chemnitz.de