Artikel
20.08.2010
Rufbereitschaftsvergütung unterliegt der Steuer
Nach einer Entscheidung des FG Berlin vom 05.08.2010 (3 K 6251/06 B) sind und beinhalten Vergütungen für Zeiten der Rufbereitschaft eines Arztes keine steuerfreien Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit.Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dan Fehlberg
Rechtsanwälte Dr. Kühlwein & Koll.
Ulmenstrasse 42
09112 Chemnitz
Tel: 0371-355900
Fax: 0371-3559020
Mail: buero@anwalt-in-chemnitz.de