Ob die Eheschliessung eines Arbeitnehmers mit einer Person aus einem anderen Land - hier China - den Arbeitgeber berechtigt, diesen zu kündigen, wird das Arbeitsgericht Elmshorn entscheiden müssen.
Ein Arbeitnehmer in einem Zulieferbetrieb für Flugzeug ehelichte eine Chinesin. Darauf hin wurde er freigestellt von der Arbeit und erhielt eine Kündigung. Gegen diese wehrte er sich mittels Kündigungsschutzklage. Im Gütetermin konnte keine Einigung erzielt werden. Nach Medienberichten wird das Arbeitsgericht Elmshorn im November eine Entscheidung fällen.Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dan Fehlberg
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27.08.2010