... und das alles für eine Kündigung innerhalb der Probezeit.
Kollege Steen gibt einen Hinweis auf eine Entscheidung des LAG Bremen, wonach eine Arbeitnehmerin aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals gekündigt wurde und wegen dieser Diskriminierung Schadensersatz erhielt.
Diese Entscheidung ist aus mehreren Gründen beachtenswert.
1. Zum einen setzt sich das Gericht mit dem AGG und dessen Wortlaut auseinander, wonach die Regelungen des AGG nicht für Kündigungen greifen sollen.
2. Die Rechtsprechung könnte dazu verleiten, nach Zugang einer Kündigung und nachfolgendem Kündigungsschutzverfahren statt einer steuerpflichtigen Abfindung eine steuerfreien Schadensersatz zu vereinbaren (hiervor ist zu warnen, da dies strafrechtliche Konsequenzen haben kann: Stichwort Steuerhinterziehung).
Zumindest müssen tatsächlich Indizien einer möglichen Diskriminierung vorliegen. Dann ist auch ein Schadensersatzanspruch möglich und zwar zusätzlich zu einer etwaigen Abfindung.Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dan Fehlberg
Rechtsanwälte Dr. Kühlwein & Koll.
Ulmenstrasse 42
09112 Chemnitz
Tel: 0371-355900
Fax: 0371-3559020
Mail: buero@anwalt-in-chemnitz.de
Artikel
07.09.2010