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02.08.2010
Ein teuerer Anlernvertrag !
Vorsicht bei Anlernverträgen in anerkannten Ausbildungsberufen. Nach einer BAG-Entscheidung vom 27.07.2010 kann ein solches Anlernverhältnis zu einem faktischen Arbeitsvertrag führen mit der Folge, dass die übliche Vergütung zu zahlen ist, die regelmäßig weiter über einer Ausbildungsvergütung liegt (BAG PM 56/10).Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dan Fehlberg
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