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03.09.2010
Abfindung nicht für Unterhalt einzusetzen
Nach einem BGH - Urteil ist eine Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht bei der Prüfung von Unterhaltsansprüchen des geschiedenen Ex-Partners zu berücksichtigen.Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dan Fehlberg
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