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19.08.2010
Abfindung drücken durch Betriebsübergang?
Das habe ich auch noch nicht gehört. In einem Gütetermin vor einem Arbeitsgericht geht es um eine Kündigung. Der Arbeitnehmer arbeitete seit etlichen Jahren in einem Unternehmen, welches vor 2 Jahren von einem anderen übernommen wurde. Die Arbeitgeberseite trug doch allen Ernstes vor, dass aufgrund des Betriebsübergangs vor 2 Jahren maximal ein Monatsgehalt (in Anlehnung an § 1 a KSchG) als Abfindung in Betracht käme. Überzeugend war das für meinen Mandanten nicht.Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dan Fehlberg
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