Wir bereits einmal schon aufgeführt, führt die mehrfache Aussprache des Wortes "A**loch" nicht zwingend zu einer Kündigung.
Wie Kollege Steen mitteilte, hat auch das LAG Schleswig-Holstein die Kündigung eines angestellten Kraftfahres wegen mehrfacher Verwendung des "A**loch"-Wortes für nicht rechtens erklärt.
Neben der Weiterbeschäftigung muss der Arbeitgeber nun ca. 10.000 € Vergütung aus Annahmeverzugslohn nachzahlen.Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dan Fehlberg
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30.08.2010