Rechtsanwalt Dan Fehlberg

Rechtsanwälte Dr. Kühlwein, Fetzner, Pfannkuch, Braun und Koll. Chemnitz
9112, Chemnitz
30.08.2010

A**loch die Zweite - und wieder keine wirksame Kündigung

Wir bereits einmal schon aufgeführt, führt die mehrfache Aussprache des Wortes "A**loch" nicht zwingend zu einer Kündigung.

Wie Kollege Steen mitteilte, hat auch das LAG Schleswig-Holstein die Kündigung eines angestellten Kraftfahres wegen mehrfacher Verwendung des "A**loch"-Wortes für nicht rechtens erklärt.

Neben der Weiterbeschäftigung muss der Arbeitgeber nun ca. 10.000 € Vergütung aus Annahmeverzugslohn nachzahlen.Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg Rechtsanwälte Dr. Kühlwein & Koll. Ulmenstrasse 42 09112 Chemnitz Tel: 0371-355900 Fax: 0371-3559020 Mail: buero@anwalt-in-chemnitz.de