Artikel
23.08.2010
"Arschloch" führt nicht immer zur Kündigung!
"Komm her du Arschloch, ich hau dir paar in die Fresse" - ja so rauh geht es auf manchen Arbeitsstellen zu. Das ein solcher Ausspruch nicht immer zur Kündigung führen muss, zeigt der Hinweis von blog.beck auf das Urteil des LAG Mecklenburg - Vorpommern vom 23.0.2010.Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dan Fehlberg
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