CK - Washington. Auf der vormals deutschen Insel im Ostpazifik steht der Mädchenhändler vor dem jetzt amerikanischen Gericht. In der Strafzumessungsphase verlangt er die Vorladung von drei Zeuginnen. Doch der Staatsanwalt entgegnet, dass der Angeklagte nun kein Zeugenkonfrontationsrecht mehr genießt.
Das Bundesgericht des US-Bezirks der [...]
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09.12.2012