CK - Washington. Personal eines kanadischen Reiseveranstalters war einer Reisenden zu anzüglich, sodass sie ihn im US-Gericht verklagte. Der Beklagte rügte die Gerichtszuständigkeit, weil die Online-Buchung die Kundin mit einer Gerichtsstandsklausel verknüpfte, die an ein kanadisches Gericht verweist. In New York City prüfte die Revision die verlinkte Klausel.
Am 7. August 2015 entschied das Bundesberufungsgericht des [...]
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09.08.2015